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Exportkontrolle

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Exportkontrolle

Zoll und Exportkontrolle im Überblick

Bei der Ein- und Ausfuhr von Waren, dem grenzüberschreitenden Transfer von Wissen und Technologie sowie der Bereitstellung von Software ist eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten. Als international kooperierendes Forschungszentrum ist DESY verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben für Exportkontrolle und Zoll einzuhalten und deren ordnungsgemäße Umsetzung sicherzustellen. Die grundgesetzlich garantierte Wissenschaftsfreiheit entbindet nicht von dieser Pflicht, da im Einzelfall die Grenzen und Auflagen zu berücksichtigen sind.
Die Ausfuhr von Gütern (z.B. Geräte, Equipment, Werkzeug, Proben, Muster, Pläne, Zeichnungen, etc.) sowie die Erbringung von Dienstleistungen (z.B. technische Hilfe) können Beschränkungen (Verboten oder Genehmigungspflichten) nach nationalem, EU- oder US-(Re-)Exportkontrollrecht unterliegen. Darüber hinaus bestehen Sanktionen gegen bestimmte Länder und Staatsangehörige dieser Länder sowie gegen bestimmte (namentlich benannte) Personen und Einrichtungen.

Ziel der Exportkontrolle

Ziel der Exportkontrolle ist es, den Missbrauch von Gütern und For-schungsergebnissen zu verhindern. Das Zollrecht dient als Instrument der Außenhandelspolitik und ist auf das Erzielen von Staatseinnahmen sowie auf den Schutz inländischer Wirtschaftszweige und der Umwelt ausgerichtet. Wichtige Rechtsgrundlagen sind das Außenwirtschaftsgesetz (AWG), die Außenwirtschaftsverordnung (AWV), die EG-Dual-Use-Verordnung und der Unionszollkodex (UZK).