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Transport - Import / Export

MATERIALWIRTSCHAFT

Transport - Import / Export

Björn Felkers

Zoll und

Exportkontrollbeauftragter

Sabine Meier

Stellvertretende Export-kontrollbeauftragte

Dana Koschinski

Sendungsabwicklung

Import & Export

 

Informationen und Downloads für unsere Lieferanten

 

Authorised Economic Operator

AEO-Bewilligung
DESY hat den Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten
gemäß Artikel 38 Unionszollkodex

AEOC - Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter - Zollrechtliche Vereinfachungen
(Authorised Economic Operator)

Kontakt

Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY
Notkestr. 85
22607 Hamburg

 

customs@desy.de

exportkontrolle@desy.de

Datenschutzinformation

Information des Deutschen Elektronen-Synchrotrons zum Datenschutz und über unsere Datenverarbeitung
Anforderungen an Lieferanten

Auf Basis des Außenwirtschafts- und Zollrechts erwartet DESY von seinen Lieferanten insbesondere eine qualifizierte und termingerechte Bereitstellung von Ausfuhrkontroll- und Außenhandelsdaten.  
 
Der Lieferant hat für alle zu liefernden Waren und zu erbringenden Dienstleistungen die jeweils anwendbaren Anforderungen des nationalen und internationalen Zoll- und Außenwirtschaftsrechts zu erfüllen und sämtliche Ausfuhrgenehmigungen zu beschaffen, sofern dies für die Lieferung/ Auftragserfüllung erforderlich ist.

Diese Informationen benötigen wir von Ihnen

Lieferanten müssen so früh wie möglich, spätestens jedoch zum Liefertermin, sämtliche die einzelne Ware/Dienstleistung betreffenden Informationen und Daten schriftlich mitteilen, die DESY zur Einhaltung des anwendbaren Zoll- und Außenwirtschaftsrechts bei (Wieder-)Aus- und (Wieder-)Einfuhr der Waren und Dienstleistungen benötigt. Die anzugebenden Informationen sind insbesondere:  
 

  • die aktuelle statistische Warennummer (Zolltarifnummer bzw. HS („Harmonized System“) Code) 
  • die “Export Control Classification Number“ (ECCN) gemäß der „U.S. Commerce Control List“ (CCL), sofern das Produkt den „U.S. Export Administration Regulations“ unterliegt (z.B. wenn Ursprungsland = US) 
  • alle anwendbaren Ausfuhrlistennummern (z.B. Listenpositionsnummer der EG-Dual-Use-Verordnung und/oder der nationalen Ausfuhrliste) 
  • das Ursprungsland (nichtpräferenzieller Ursprung) und, 
  • sofern extra angefordert: Lieferantenerklärungen zum präferenziellen Ursprung (bei europäischen Lieferanten) oder Zertifikate zu Präferenzen, z.B. EUR1, (bei nichteuropäischen Lieferanten)