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Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG)

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Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG)

Weitere Informationen

Was beinhaltet das neue Gesetz?

Das Gesetz stärkt in globalen Lieferketten Menschenrechte und den Umweltschutz. Es verpflichtet Unternehmen in Deutschland zur Achtung von Menschenrechten durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten. Diese Pflichten gelten für den eigenen Geschäftsbereich, für das Handeln eines Vertragspartners und das Handeln weiterer (mittelbarer) Zulieferer. Damit endet die Verantwortung der Unternehmen nicht länger am eigenen Werkstor, sondern besteht entlang der gesamten Lieferkette.

Wird das Gesetz beim DESY angewendet?

Ja, das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten vom 16. Juli 2021 ist seit dem 01.01.2023 in Kraft getreten und wird vom Deutschen Elektronen Synchrotron DESY umgesetzt.